„>König von Stutti< erhielt Haftstrafe - Urteil wegen Zuhälterei“
Ich war begeistert, er saß und ich war immer noch am Leben. Ich konnte mein Glück kaum fassen. Die Zeitung in meiner Hand zitterte als ich den Artikel las.
„Der Berliner Bordellchef und so genannte ‚König vom Stutti’ ist am Freitag wegen Förderung der Prostitution und Zuhälterei zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. ...“
Ich lächelte in mich hinein, ich war zufrieden und blickte kurz von meiner Zeitung auf. Ich wollte nicht, dass man mich lächelnd sieht, das sah nicht gut aus. Die Narben im Gesicht machten beim Lachen eine Grimasse aus meinem Gesicht. Ich war schon stolz auf mich, dass ich wenigstens den Weg ins Cafe am Ende der Strasse fand. Meine Haare sind noch nicht vollkommen nachgewachsen. Oft schauen mich die Passanten merkwürdig an, ich verstehe das auch irgendwie, ich trage kein Kopftuch oder Hut. Ich stehe zu meinen Narben. Sie brachten mir die Freiheit. Ich bin nicht stolz aber ich trage sie mit Würde. Ich senkte wieder meinen Kopf und las weiter in dem Artikel.
„... Der 57-Jährige hatte in seinen drei Bordellen am Stuttgarter Platz mehrere Dutzend Ausländerinnen illegal beschäftigt und ausgebeutet. ...“
Meine Gedanken schweiften ab und ich sah wieder vor meinem inneren Augen die kleine Mai-Thai. Der ‚König’ hatte sie von einer seiner Asienreisen mitgebracht. Kaum ein Wort Englisch und schüchtern, mir geht immer noch ein kalter Schauer über den Rücken wenn ich daran denke, wie der ‚König’ Mai-Thai das erstemal gezwungen hatte mit einem Freier mit- zugehen. Das arme Mädchen.
„... Das Gericht sprach ihn zugleich der Körperverletzung an einer damals 20-Jährigen schuldig. ...“
Hoffentlich geht es Mai-Thai nun besser. Nach dem Unfall habe ich sie nicht mehr gesehen. Ins Krankenhaus durfte damals keine von uns. Monika hatte wohl einmal mit dem ‚König’ gesprochen, doch er hat ihr eine geballert und sie wieder rauf geschickt, anschaffen.
„... Die vorwiegend aus Osteuropa stammenden Frauen wurden in ihren Heimatländern angeworben und mussten dann in den Etablissements des Angeklagten unter strengen Auflagen der Prostitution nachgehen. ...“
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